Ein Schüler bzw. eine Schülerin der Regelschule erwirbt den Realschulabschluss, wenn er bzw. sie am Ende der Klassenstufe 10 erfolgreich an einer Abschlussprüfung teilgenommen hat und den Versetzungsbestimmungen genügt.
Die Abschlussprüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses gliedert sich in:
1. einen schriftlichen Teil in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie erste Fremdsprache mit einem Anteil Hörverstehen
2. einen mündlichen Teil
a) als Pflichtprüfung in einem Fach,
b) als freiwillige Prüfung in weiteren Fächern nach Wahl des Schülers bzw. der Schülerin.