Regelschule > Gymnasium
Ein Quereinstieg an das Gymnasium ist in Thüringen am Ende der Klassenstufen 5, 6 und 10 der Regelschule sowie aus den Klassenstufen 5 bis 8 der Gemeinschaftsschule möglich, wenn die Voraussetzungen für den Übertritt bestehen:
- in der Klassenstufe 5 und 6: auf dem Halbjahreszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache mindestens die Note "gut",
- in der Klassenstufe 7 der Gemeinschaftsschule: auf dem Halbjahreszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache auf abschlussbezogener Anspruchsebene II mindestens die Note "gut",
- in der Klassenstufe 8 der Gemeinschaftschule: auf dem Halbjahreszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache auf der abschlussbezogenen Anspruchsebene III mindestens die Note "ausreichend" oder auf der abschlussbezogenen Anspruchsebene II mindestens die Note "gut",
- in der Klassenstufe 10: auf dem Halbjahreszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache und Wahlpflichtfach mindestens die Note "gut".
Eine Aufnahme in das Gymnasium kann auch erfolgen, wenn
- eine Empfehlung der Klassenkonferenz zum Bildungsgang Gymnasium vorliegt oder
- die Aufnahmeprüfung bestanden wurde.